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Nach einem schweren Unfall stellt der Gutachter fest: wirtschaftlicher Totalschaden. Damit beginnt für viele Geschädigte erst der eigentliche Streit — nicht mit dem Unfallgegner, sondern mit dessen Versicherung über Zahlen, die auf den ersten Blick kaum nachvollziehbar wirken. Wiederbeschaffungswert, Restwert, Wiederbeschaffungsaufwand: Wer diese drei Größen versteht, versteht auch, warum die Versicherung häufig weniger zahlt als erwartet — und wie man sich dagegen wehrt.

Der Aufprall dauert Sekunden — der bürokratische Nachklang dauert Monate. Wer nach einem Verkehrsunfall erstmals mit einer gegnerischen Haftpflichtversicherung verhandelt, merkt schnell: Die Versicherung prüft, kürzt und verhandelt im eigenen Interesse. Als Geschädigter ohne Vorkenntnisse riskieren Sie, auf einem Teil Ihres berechtigten Schadens sitzenzubleiben.
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